Touristische Übernachtungen sind aktuell nicht mehr erlaubt.

(17.12.2020 mk) Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben Bund und Länder massive Einschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich beschlossen. Diese gelten in ganz Deutschland vom 16. Dezember 2020 bis mindestens 10. Januar 2021 und können je nach Gefährdungslage verlängert werden.

  • Von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland wird abgeraten.
  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Unterkünften in Deutschland sind verboten. Lediglich Geschäftsreisen sind weiterhin zugelassen.
  • Restaurants, Cafés und andere Lokale sind geschlossen und dürfen nur Speisen zum Mitnehmen verkaufen. Alkoholkonsum im Freien ist verboten.
  • Bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs schließt der komplette Einzelhandel.

Informationen und Übersicht des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur 11. BayIfSMV

Aus diesem Grund haben wir unsere Ferienwohnungen bis auf weiteres für touristische Übernachtungen geschlossen. Für Geschäftsreisende bleiben unsere Übernachtungsmöglichkeiten geöffnet.