(15.09.2019 mk) Die Stiftung Lebenshilfe Landsberg hat in der Sitzung des Stiftungsvorstands neue Fördergrundsätze beschlossen. https://stiftung-lebenshilfe-landsberg.de/stiftung-foerderung-helfen/
Die Fördergrundsätze sollen die Förderqualität deutlich steigern. Nach § 9 Abs. 1 Satz 5 der Stiftungssatzung zählt zu den Aufgaben des Stiftungsvorstandes unter anderem die Vorbereitung, die Beschlussfassung und die Durchführung der Beschlüsse über die Vergabe der Stiftungsmittel. Aus diesem Grund erlässt der Stiftungsvorstand der Lebenshilfe Landsberg nachfolgende Grundsätze zur Vergabe von Stiftungsmittel.
Die Fördergrundsätze sollen regelmäßig intern überprüft werden und die Zweckmäßigkeit der Grundsätze hinterfragt werden.