(18.04.2021 mk 25.03.2021 mk) Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wird die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung bis einschließlich 09.05.2021 verlängert. Somit müssen unsere Ferienwohnungen weiterhin geschlossen bleiben. Aktuell ist nicht absehbar, bis wann wir wieder Gäste empfangen dürfen, aber wir werden Sie auf dieser Seite regelmäßig auf dem neuesten Stand halten. Nach wie vor dürfen wir berufsbedingte Übernachtungen in unseren Ferienwohnungen aufnehmen. Wir würden Sie in diesem Fall bitten, sich mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: 12. BayIfSMV: § 14 Beherbergung – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Gerne können Sie aber bereits jetzt Buchungen für einen späteren Zeitpunkt bei uns einstellen.
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