Die gemeinnützige Stiftung LH Landsberg

Die gemeinnützige Stiftung LH Landsberg ist eine öffentliche Stiftung und verfolgt gemeinnützige Zwecke.

Die Stiftung unterliegt der Aufsicht der Regierung von Oberbayern.
Wie bei allen Stiftungen bleibt das Stiftungsvermögen unangetastet und nur die Erträge daraus sind sind für die Förderung zu verwenden. Allerdings versucht die Stiftung auch das Vermögen zu erhöhen, in dem sie Spenden akquiriert und das vorhandene Immobilien- und Sachvermögen im Sinne der Stiftungssatzung anlegt. Dadurch wird eine nachhaltige und dauerhafte Erfüllung der Aufgaben sichergestellt. Zeitpunkt unabhängig können Hilfebedürftige Anträge bei der Stiftung einreichen. Die Förderung erfolgt durch die Ausschüttung der jährlich angesammelten  und erwirtschafteten Erträge Stiftung. Über die Höhe der Ausschüttung und die Förderzusagen an die Hilfebedürftigen entscheidet der Stiftungsvorstand in nichtöffentlichen Sitzungen. Die Sitzungen finden mehrmals jährlich statt und die Termine hierzu werden auf dieser Homepage veröffentlicht. 

Die gemeinnützige Stiftung LH Landsberg möchten Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen unterstützen und fördern. Hierbei unterstützt sie beispielsweise 

  • im Familienentlastenden Dienst.
  • in Kindertageseinrichtungen (HPT, KiGa, Krippe)
  • bei Ausbildung und Arbeit.
  • Förderung therapeutische Maßnahmen
  • durch behinderten-gerechte Wohnstätten
  • in den ambulanten Diensten
  • durch Hilfen für die Freizeit
  • in der Fort- und Weiterbildung

Die Stiftung versucht durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Menschen für Behindertenarbeit zu sensibilisieren und durch ein hohes Maß an Transparenz Vertrauen zu schaffen.  

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